Intellectual Property schützt immaterielle Güter wie Urheberrechte, Patente, Marken und Design. Damit fördert es Investitionen in solche Güter und ermöglicht die Teilhabe an Innovationen. Hierfür braucht es ein Umfeld, das neue Geschäftsmodelle, technologische Innovationen sowie europäische und internationale Wettbewerbsfähigkeit zulässt. Überregulierung und komplexe Rechteklärung verhindern Teilhabe und können Rechteinhaber zu ökologisch wie ökonomisch unvertretbaren Lösungen drängen.
Deutschland und Europa müssen ihre Attraktivität für Innovationen zwingend steigern. Das kann nur mithilfe eines unbürokratischen, effizienten und transparenten Technologie- und Rechtetransfers gelingen. Außerdem braucht es neben breitenwirksamer Ausbildung zu Intellectual Property auch IP-spezifische Kernkompetenzen in Unternehmen. Nur durch konzertiertes Agieren und allen Bereichen kann ein Umfeld entstehen, das Innovationen nachhaltig fördert und schützt.
Im Jahr 2021 wurde die EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt – zulasten der Digitalwirtschaft, denn man ist über die Vorgaben der EU hinausgegangen. Mit Blick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung sollten die gesetzlichen Regelungen daher kritisch evaluiert werden. Ziel muss ein Rückbau auf den EU-Mindeststandard, zumindest aber eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung sein, um den Standort Deutschland im europäischen Vergleich nicht zu schwächen. Sachlichkeit, Transparenz und die Einhaltung von EU- und internationalem Recht sollten im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung gesetzgeberischer Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene in der Umsetzung europäischer Rechtsakte.
Auch wenn neue, disruptive Technologien oft initial Fragen des geistigen Eigentums aufwerfen, so zeigt sich bei genauerer Betrachtung häufig, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreicht, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Wir müssen den Gerichten hier die Gelegenheit und Zeit geben, Rechtsprechung zu entwickeln. Voreiliges, insbesondere alleiniges gesetzgeberisches Handeln widerspricht in diesem Kontext der Realität der Rechtspraxis und der Idee eines gemeinsamen Marktes. Dies gilt auch im Kontext von KI und Urheberrecht: Das geltende Urheberrecht schafft bereits einen angemessenen, technologieneutralen und fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und KI-Entwickler. Sollten sich neue Vorschriften doch als notwendig erweisen, müssen diese vorab international abgestimmt werden, um Alleingänge zu verhindern und die gesamte Wertschöpfungskette in Betracht ziehen.
Patente spielen eine Schlüsselrolle beim Technologietransfer. Dazu sollte, auf erfolgreiche Etablierung des einheitlichen Patentgerichtswesens, nun ein notwendiges Maß an Folgemaßnahmen umgesetzt werden. Rechtlich gilt es, bei Abbau technologie- bzw. anwendungsspezifischer Schutzbeschränkungen sicherzustellen, dass der Patentschutz gerade auch neueste Innovationen erfasst. Dem Technologietransfer abträgliche Hürden bei der Patentlizenzvergabe müssen beseitigt werden. Insbesondere erfordert dies eine gesetzliche Erleichterung bei der Lizenzierung gemeinschaftlich gehaltener Patente, d. h. kein Zustimmungserfordernis zwischen Mitinhabern bei der Vergabe einfacher Lizenzen, bei gleichzeitiger Erübrigung materieller Ausgleichsansprüche zwischen den Parteien. Dazu gehört auch insbesondere die Modernisierung des Patentrechts.
Das deutsche Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) sieht vor, dass ein Großteil der Rechtsstreitigkeiten zum Urheberrecht zentral und damit mit gebündelter Expertise bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zu verhandeln ist. Die Schiedsstelle ist jedoch mit ihren derzeit vorhandenen wenigen Ressourcen derart überlastet, dass sie ihre Aufgaben kaum wahrnehmen kann. Hier muss die Bundesregierung dringend nachsteuern und das juristische Personal wenigstens um das Doppelte aufstocken. Anderenfalls kann das Ziel, Rechtsstreitigkeiten zum Urheberrecht mit gebündelter Expertise, zentral und schnell zu lösen, nicht erreicht werden.
Das vor 60 Jahren eingeführte System der Urheberrechtsabgaben auf Tonbandgeräte ist nicht mehr zeitgemäß: Immer mehr Produkte (Smartphones, Tablets, Smartwatches etc.) sind mit Abgaben belastet, obwohl die Bedeutung von Privatkopien im Streaming-Zeitalter immer weiter abnimmt. Hohe administrative Kosten, komplexe Rechtsfragen und Marktverzerrungen belasten alle Beteiligten gleichermaßen. Die Bundesregierung sollte sich daher für die Überführung in ein zukunftsfähiges, produkt- und technologieneutrales System einsetzen, das den Ausgleich für Rechteinhaber transparent auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Nachteile berechnet, eine kosteneffiziente Erhebung sowie eine planbare Verteilung des Ausgleichs gewährleistet. Als Vorbild könnte hierbei das Fondsmodell in Finnland dienen, welches diese Kriterien bereits erfüllt.
Deutschland braucht einen Neustart. Wir müssen wieder ein Zukunftsland werden: mit einer klaren Vorstellung davon, wohin wir steuern; mit guten, innovativen Ideen; mit Lust aufs Neue. Damit das gelingt, müssen die Grundlagen stimmen: Wir brauchen Wachstum und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und wir müssen für Sicherheit und einen modernen Staat sorgen. Dort ist in den letzten Jahren zu viel liegengeblieben, es gibt also viel zu tun. Wir haben dafür konkrete Ideen: