Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren an Dynamik gewonnen und das Potenzial, unser Leben, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft weiter grundlegend zu verändern. Deutschland hat in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte gemacht, um sich als wettbewerbsfähiger Digitalstandort zu etablieren, jedoch reichen diese angesichts der weiter bestehenden großen Herausforderungen nicht aus. Datenschutz ist dabei nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch eine Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Technologien. Der Schutz personenbezogener Daten muss konsequent gestärkt werden, um Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste datenschutzkonform nutzen zu können.
Unser Ziel ist es, eine starke europäische Datenökonomie zu fördern, die auf Datensouveränität, Datensorgfalt und Datenverfügbarkeit basiert. Dazu müssen Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten beseitigt werden. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher und verantwortungsvoll verarbeitet werden. Die DSGVO muss praxisnah und innovationsfreundlich ausgelegt werden, um der deutschen und europäischen Wirtschaft die nötige Innovationskraft zu verleihen.
Es ist entscheidend, eine Balance zwischen Datenschutz, Datenminimierung und der Nutzung von Daten zu finden, um sowohl die Interessen der Betroffenen als auch die Anforderungen der Wirtschaft zu berücksichtigen. Nur so kann Deutschland im globalen Wettbewerb bestehen.
Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch gezielten Bürokratieabbau bei der Umsetzung der DSGVO zu entlasten. Anstatt die Schwelle für die Benennung von Datenschutzbeauftragten zu senken und damit ein falsches Signal an KMU zu senden, sollten KMUs Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten erhalten. Die Bundesregierung soll sich daher für eine Differenzierung der Dokumentationspflichten einsetzen, um die Belastung für KMU zu verringern. In Bezug auf die Dokumentationspflichten wird empfohlen, sich stärker auf das Risiko zu konzentrieren, das eine Verarbeitung für betroffene Personen darstellen kann. Dies stünde im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz der DSGVO. Es sollte auch erwogen werden, datenschutzrelevante Informationen zu clustern, um Informationsmüdigkeit zu vermeiden. Praktische Hilfsmittel wie standardisierte Icons könnten dabei helfen, Informationspflichten mit geringem Aufwand zu erfüllen, mehr Transparenz bei betroffenen Personen zu erreichen und die Prozesse zu vereinfachen.
Die Datenschutzaufsicht in Deutschland ist derzeit durch 16 unabhängige Landesbehörden und die Bundesdatenschutzbeauftragte geprägt. Dies führt zu einem „regulatorischen Flickenteppich“. Um die Rechtssicherheit und Effizienz sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen zu erhöhen, ist eine Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht für nicht-öffentliche Stellen notwendig.
Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, auf europäischer Ebene eine praxisnahe Lösung für das Einwilligungsmanagement zu finden. Ziel muss es sein, Verfahren zu entwickeln, die den Datenschutz wahren und gleichzeitig die administrative und technische Belastung für Unternehmen reduzieren. Dabei sollten Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit im Fokus stehen, um eine effektive und zugleich einfache Handhabung der Einwilligungen zu gewährleisten, ohne die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft einzuschränken.
Die DSGVO soll einheitliche Datenschutzregeln in Europa schaffen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es Unterschiede in der Auslegung und Anwendung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten gibt. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der Europäische Datenschutzausschuss einen stärkeren Dialog zwischen den nationalen Datenschutzbehörden fördert, insbesondere bei komplexen Fällen. Zudem muss der Dialog zwischen dem Europäischen Datenschutzausschuss und der Praxis durch entsprechende Konsultationen gefördert werden. Vertraulichkeit und die Rolle der federführenden Aufsichtsbehörde müssen jedoch gewahrt bleiben.
Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die bestehenden Regelungen der DSGVO innovationsfreundlich ausgelegt werden. Datenschutzbehörden sollten bei der Auslegung der Verordnung den technologischen Fortschritten Rechnung tragen und Flexibilität ermöglichen. Besonders bei neuen Technologien (bspw. Künstliche Intelligenz) und datenbasierten Geschäftsmodellen muss eine praxisnahe und innovationsfördernde Anwendung der DSGVO gewährleistet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken. Die Bundesregierung muss bei neuen (Digital-) Gesetzgebungsverfahren (bspw. AI Act, Data Act, TDDDG) die Kompatibilität mit der DSGVO überprüfen, sodass eine Doppelregulierung und widersprüchliche Vorgaben vermieden werden und die Rechtssicherheit für Unternehmen verbessert wird.
Um den internationalen Wettbewerb zu fördern und gleichzeitig Datenschutz zu gewährleisten, müssen internationale Datentransfers dauerhaft rechtssicher gestaltet werden können. Es ist notwendig, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten, die es Unternehmen ermöglichen, Daten sicher und effizient zu transferieren. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, den bestehenden Rechtsrahmen zu erhalten. Auch im Falle neuer gerichtlicher Entscheidungen muss ein internationaler Datentransfer weiterhin möglich sein.
Deutschland braucht einen Neustart. Wir müssen wieder ein Zukunftsland werden: mit einer klaren Vorstellung davon, wohin wir steuern; mit guten, innovativen Ideen; mit Lust aufs Neue. Damit das gelingt, müssen die Grundlagen stimmen: Wir brauchen Wachstum und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und wir müssen für Sicherheit und einen modernen Staat sorgen. Dort ist in den letzten Jahren zu viel liegengeblieben, es gibt also viel zu tun. Wir haben dafür konkrete Ideen: