FAQs zu Ihrer Bitkom-Mitgliedschaft
Bitkom bildet ein großes, leistungsfähiges Netzwerk und vereinigt die besten Köpfe und Unternehmen der digitalen Welt.
Wir organisieren einen permanenten Austausch zwischen Fach- und Führungskräften und bringen Anbieter und Anwender digitaler Lösungen zusammen. Unseren Mitgliedern bieten wir eine Plattform zur Kooperation untereinander und für den Kontakt mit wichtigen Kunden und Partnern.
Der Mitgliedsbeitrag wird nach den Vorgaben der Bitkom-Beitragsordnung jedes Jahr neu von uns berechnet – auf Basis der Umsatz- und Beschäftigtenzahlen des Vorjahres.
Zu diesem Zweck führen wir zu Beginn eines jeden Jahres eine Abfrage unter unseren Mitgliedern durch.
Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags wären sämtliche Teilnahmen der Mitarbeitenden eines Mitglieds an den Meetings und weiteren Aktivitäten unserer Fabrikhallen (Gremien) abgegolten.
Wir benötigen folgende Angaben:
Die Mitgliedschaft in einem Verein wie dem Bitkom ist stets mit nur einer juristischen Person verknüpft. Sie ist also „höchstpersönliche“ (s. hierzu § 38 BGB, auf dem wiederum die für die Mitgliedschaft maßgeblichen Vorgaben der Bitkom-Satzung beruhen).
Die Mitgliedschaft einer Konzernobergesellschaft bzw. -holding schließt also die Mitgliedschaft der Konzerntöchter nicht mit ein. „Konzernmitgliedschaft“ im Sinne der Bitkom-Satzung und Beitragsordnung bedeutet also nicht, dass man eine Konzernobergesellschaft im Bitkom anmelden kann und dass dann alle Mitarbeitenden der Tochterunternehmen automatisch Zugang zu den Fabrikhallen des Bitkom (Gremien) haben. Damit die Mitarbeitenden des oder der Tochterunternehmen unmittelbaren und uneingeschränkten Zugang zu den Aktivitäten der Bitkom-Plattformen erhalten können, muss eine Mitgliedschaft der (oder des) Tochterunternehmen(s) im Bitkom vorliegen.
Genau aus diesem Grund bieten Satzung und Beitragsordnung des Bitkom über die Anteile zu mind. 50% miteinander verbundenen Unternehmen im Regelfall aber einen signifikanten finanziellen Anreiz, die Mitgliedschaft mit mehreren Gesellschaften einzurichten – sozusagen eine Art „Mengenrabatt“.
Die Mitgliedschaft selbst wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet, sie ist aber jährlich (mit einer sechsmonatigen Frist zum Jahresende) kündbar – Stichtag ist also stets der 30. Juni (siehe hierzu im Detail § 5 Ziffer 4 der Bitkom-Satzung).
Eine Übersicht aller aktiven Bitkom-Mitgliedsunternehmen finden Sie hier.
Mit unserer Initiative Get Started bieten wir besondere Konditionen und Vorteile für junge Unternehmen an. Die Mitgliedschaft für Startups und Scaleups kostet 100 Euro im Jahr und steht für junge Unternehmen zur Verfügung, die...
... vor weniger als 6 Jahren gegründet wurden,
... maximal 50 sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende haben,
... unter 10 Mio. € Umsatz pro Geschäftsjahr erwirtschaften,
... ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben,
... keine Ausgründung sind, und
... keine überwiegende Fremdbeteiligung vorweisen.
Über 700 Startups und Scaleups sind bereits Mitglied im Bitkom.