Die Bundeswehr muss kriegstüchtig werden. In Zeiten voll vernetzter, digitaler Gefechtsfelder bedeutet das vor allem auch: Der Rückstand bei der Digitalisierung der Bundeswehr muss beseitigt werden, sonst ist die Armee nicht in der Lage moderne Konflikte zu bewältigen, Bündnisverpflichtungen zuverlässig zu erfüllen und glaubhaft abzuschrecken.
Damit die Bundeswehr technologisch auf der Höhe der Zeit ist, muss sie in die Lage versetzt werden, neue Technologien schnell zu erkennen, anzupassen und zu integrieren, und das in allen Einsatzdimensionen. Dafür wiederum braucht es ausreichend Haushaltsmittel, einen schnellen Draht zu Wirtschaft und Wissenschaft – und Beschaffungsprozesse, die der Realität immer schnellerer Entwicklungszyklen digitaler Technologien Rechnung tragen.
Für die Zeitenwende braucht es eine kriegstüchtige, moderne Bundeswehr und damit auch entsprechende Haushaltsmittel. Das Sondervermögen war hier eindeutig der richtige Schritt. Aber: Die aktuell eingeplanten Gelder reichen faktisch nur aus, um den Unterhalt des aktuellen Materials zu gewährleisten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn die Bundeswehr auch in Zukunft modern und einsatzfähig sein soll, braucht es einen weiteren Mittelaufwuchs im Einzelplan 14 und insb. der dort für Forschung und Entwicklung hinterlegten Gelder.
Verteidigungsfähigkeit erfordert Wissen sowie den Zugang zu Technologie und eigenes, nationales Know-how. Um dieses Wissen aufseiten der Bundesregierung up-to-date zu halten, sollte daher ein intensiver und kontinuierlicher Marktdialog mit der deutschen digitalen Verteidigungsindustrie etabliert werden. Auf der anderen Seite gilt es auch, gezielt die deutsche Verteidigungsindustrie zu fördern. Nach Vorbild unserer französischen Nachbarn sollte die Bundesregierung daher gezielt deutsche Unternehmen in NATO- und EU-Projekte einbinden. Um dies zu ermöglichen, braucht es im ersten Schritt klare strategische Vorgaben des Verteidigungsausschusses. Wichtig ist: Als Schlüsselakteur der NATO-Ostflanke nützt ein technologisch starkes Deutschland auch unseren Verbündeten.
Um die Effizienz und Geschwindigkeit der Beschaffungsprozesse zu steigern, sollte die Wertgrenze für vorlagepflichtige Verträge im Bundestag von 25 auf 100 Millionen Euro angehoben werden. Dies entlastet das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), da es seine Ressourcen stärker auf Großprojekte konzentrieren kann. Kleinere Vorhaben, die derzeit oft verzögert werden, würden dadurch schneller bearbeitet. Die Berichts- und Rechenschaftspflicht für Projekte zwischen 25 und 100 Millionen Euro gewährleistet dabei weiterhin eine ausreichende Kontrolle durch das Verteidigungsministerium und den Bundestag, während der bürokratische Aufwand reduziert wird.
Auch langfristig gilt es, die Beschaffung der Bundeswehr agil zu halten. Statt nur noch in den nächsten drei Jahren zu gelten, sollte das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) dauerhaft greifen. Dafür sollte das BwBBG in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VSVgV) integriert werden. Zusätzlich könnte die Beschaffung noch weiter flexibilisiert werden, z. B. in dem der Anwendungsbereich des BwBBG auf alle Fälle des § 104 GWB ausgeweitet würde. Wichtig ist: Die nächste Bundesregierung muss hier handeln, sonst folgt ab 2027 der automatische Rückfall in die zähe Beschaffung der Vergangenheit.
Deutschland braucht einen Neustart. Wir müssen wieder ein Zukunftsland werden: mit einer klaren Vorstellung davon, wohin wir steuern; mit guten, innovativen Ideen; mit Lust aufs Neue. Damit das gelingt, müssen die Grundlagen stimmen: Wir brauchen Wachstum und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und wir müssen für Sicherheit und einen modernen Staat sorgen. Dort ist in den letzten Jahren zu viel liegengeblieben, es gibt also viel zu tun. Wir haben dafür konkrete Ideen: