Die Europäische Kommission veröffentlichte am 12. September 2018 den Vorschlag COM (2018) 238 final für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet“ („Verordnung“). Vor dem Vorschlag veröffentlichte die Kommission am 1. März 2018 ihre „Empfehlung zu Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet“, die auf der Mitteilung der Kommission vom September 2017 aufbaut. Die Empfehlung skizzierte eine Reihe von Maßnahmen, um das Hochladen und Teilen von Terrorpropaganda im Internet zu unterbinden, die im Vorschlag für die Verordnung aufgegriffen werden.
Bitkom begrüßt das Ziel des Vorschlags, die Effektivität im Kampf gegen terroristische Inhalte im Internet zu verbessern. Es besteht kein Zweifel daran, dass terroristische Inhalte – offline wie online – inakzeptabel sind. Die in der E-Commerce-Richtlinie festgelegte und in mehreren Urteilen weiterentwickelte Haftungsregelung für illegale Inhalte ist ausgereift, ausgewogen und ausreichend, um den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit illegalen Inhalten im Internet zu begegnen. Die Anbieter von Hosting-Diensten sind verpflichtet, unter genau definierten Umständen schnell zu handeln, um eine Haftung zu vermeiden. Darüber hinaus ergreifen viele Diensteanbieter freiwillig Maßnahmen, um ihre eigenen Gemeinschaftsrichtlinien durchzusetzen. Mit starren rechtlichen Verpflichtungen und festen Fristen in Verbindung mit hohen Strafen zu arbeiten, wie es in dem Vorschlag gefordert wird, ist gefährlich und wahrscheinlich sogar kontraproduktiv, da dies zu falschen Entscheidungen und übereifrigen Löschungen führen könnte. Die vorgeschlagene Verordnung stellt einen erheblichen Eingriff in das Geschäftsmodell der Unternehmen dar und erfordert daher eine solide Begründung. In der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission werden jedoch die Auswirkungen dieser spezifischen Rechtsvorschrift auf die Industrie, insbesondere auf KMU, nicht angemessen bewertet. Aus den im folgenden Papier genannten Gründen fordert der Bitkom die juristischen Dienste der Mitgesetzgeber auf, die Rechtsgrundlagen dieser Verordnung sorgfältig zu prüfen.
Das Positionspapier kann in englischer Sprache heruntergeladen werden.