Berlin, 24. Oktober 2024 - Die Ministerpräsidenten der Länder wollen auf ihrer Herbstsitzung über den Reformstaatsvertrag beraten und entscheiden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – in Zeiten gesellschaftlicher Spaltung und einer Zunahme an Desinformation gilt dies umso mehr. Bitkom begrüßt, dass die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Herbstsitzung einen Reformstaatsvertrag beraten und verabschieden wollen, der einen Fokus auf auftragsgemäßes und sparsames Handeln der Anstalten legt. Der monatliche Rundfunkbeitrag darf mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Situation vieler Haushalte und die Ablehnung, die der ÖRR inzwischen in einer wachsenden Bevölkerungsgruppe erfährt, nicht mehr weiter steigen.
Ziel der Reform muss die Steigerung der Effizienz der Anstalten sein. So sollten einerseits die technischen Systeme zusammengeführt und auf ein zeitgemäßes Niveau gebracht werden. Andererseits sollten die Sender organisatorisch und inhaltlich enger zusammenarbeiten, um sich auf den Kern ihres Auftrags zu fokussieren, Kosten einzusparen und Doppelstrukturen zu beenden. Die Sender sollten dafür vor allem dort auf Einsparungen setzen, wo es bereits ein breites privatwirtschaftliches Angebot gibt. Teure Serien oder Blockbuster können heute auf zahlreichen Kanälen angeschaut werden, hierfür sollten keine Beitragsgelder aufgewendet werden. Vielmehr sollte sich der ÖRR vornehmlich auf Information, Bildung und Kultur konzentrieren. Die Kosten sollten dabei so schnell wie irgend möglich auf ein angemessenes Niveau reduziert und gedeckelt werden. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, die Auswüchse bei den Eigenunternehmen und Beteiligungen zu beseitigen, Compliance- und Governance-Regeln auf diese Unternehmen auszuweiten und so die Kontrolle der zuständigen Gremien der Anstalten zu stärken.
Bei alldem braucht es kurze Fristen und keine weiteren Hängepartien. Der Reformentwurf muss aus Bitkom-Sicht um einen klaren Zeitrahmen von sechs Monaten ergänzt werden, in dem Entscheidungen über Kooperationen und die künftige Zusammenarbeit getroffen werden. Weder die Länder noch die Anstalten noch das Gesamtsystem öffentlich-rechtlicher Rundfunk können sich weitere, jahrelange Verzögerungen bei der nötigen Reform leisten.“