Reformvorschlag des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Am 25. April 2022 hat die Rundfunkkommission der Länder einen Reformvorschlag des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) vorgelegt. Das Ziel dieser Novellierung ist die Anpassung gesetzlicher Jugendmedienschutzbestimmungen an die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere an die Nutzung von Apps. Bitkom begrüßt die grundsätzliche Anpassung des Jugendmedienschutzes in Deutschland an neue Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen. Ziel muss es jedoch sein, den Jugendmedienschutz jetzt und in Zukunft technisch umsetzbar und rechtssicher zu gestalten, marktbewährten Lösungen des Jugendschutzes Rechnung zu tragen und vor allem den bereits bestehenden Jugendschutzstandard nicht zu senken. Warum der JMStV-E dies im jetzigen Stand vom 25. April 2022 jedoch nicht ermöglicht lesen Sie in unserer ausführlichen Stellungnahme.