Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfungspflicht der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Bitkom begrüßt ausdrücklich das grundlegende Ziel der CSRD, die Berichterstattungspflichten der in der EU tätigen Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene einzuführen.
Die nationale Umsetzung der CSRD sollte jedoch keine von der CSRD abweichenden oder über diese hinausgehenden Verpflichtungen beinhalten.
Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der CSRD in Deutschland haben wir in unserer Stellungnahme ausführlich Position bezogen. Wir plädieren insbesondere für die Berücksichtigung folgender Punkte: