Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bildet eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten der elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Vor dem Hintergrund zunehmender technischer Anforderungen an den Jugendmedienschutz hat der Staatsvertrag eine hohe Relevanz für den europäischen digitalen Binnenmarkt und wird daher von der Europäischen Kommission im Rahmen des TRIS-Notifizierungsverfahrens geprüft.
Als Vertreter der digitalen Wirtschaft in Deutschland und Europa nahm Bitkom gemeinsam mit dem ZVEI die Gelegenheit wahr, zu der jüngsten Initiative Stellung zu nehmen. Bitkom ist der Auffassung, dass der notifizierte Entwurf zu einer weiteren Fragmentierung des europäischen digitalen Binnenmarktes führt.
Der Gesetzesentwurf kreiert technische Hindernisse, indem er ein abweichendes Altersklassifizierungssystem einführt, das international etablierten Standards widerspricht, und länderspezifische technische Verpflichtungen für sämtliche Arten von Betriebssystemanbietern schafft. Der Jugendmedienschutz soll in Zukunft technisch umsetzbar und rechtssicher sein, und auf marktbewährte Lösungen setzen.
Bitkom mahnte zudem die Einhaltung von Europarecht an: Die Verordnung beeinträchtigt den freien Warenverkehr und schränkt die Freiheit der Erbringung von Diensten der Informationsgesellschaft und von audiovisuellen Mediendiensten unzulässig ein. Die Anforderungen aus dem JMStV widersprechen dem Herkunftslandprinzip, welches in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce Directive) und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive) verankert ist.