Berlin, 14. Januar 2022 – Die Rundfunkkommission der Länder hat im November ihre Vorschläge für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt. An diesem Freitag endet die Frist zur Stellungnahme. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Deutschland braucht einen zukunftsfesten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seine Position in der digitalen Medienwelt noch finden muss. Und so begrüßen wir ausdrücklich, dass die Länder konkrete Vorschläge für eine Reform vorgelegt haben. Angesichts einer stark veränderten Medienwelt und eines sich schnell wandelnden Mediennutzungsverhaltens braucht es eine tiefgreifende Reform, jeweils in eigener Verantwortung der Länder und der Rundfunkanstalten, damit sie ihrer zu präzisierenden Funktion auch künftig gerecht werden können.
Dazu gehört, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Angebote auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und nicht in Bereiche ausdehnen, die von privatwirtschaftlichen Anbietern versorgt werden. Insbesondere im Bereich Unterhaltung muss das spezifisch öffentlich-rechtliche Profil deutlich sichtbar sein. Die hierbei anzulegenden Qualitätskriterien beschreibt der Reformvorschlag zutreffend, die Herausforderung besteht hier darin, deren Einhaltung zu kontrollieren und sicherzustellen. Die Länder sollten bereits bei der Beauftragung darauf achten, eine Fokussierung im linearen Bereich vorzunehmen.
Darüber hinaus schlägt Bitkom vor, die terrestrische Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme kritisch zu überprüfen. Die Versorgung der derzeit noch rund 2,35 Millionen DVB-T2-Haushalte allein mit terrestrischem Fernsehen kostet die Öffentlich-Rechtlichen und damit die Beitragszahlenden fast 75 Millionen Euro jährlich. Die Verbreitung der Fernsehprogramme via Satellit oder in leitungsgebundener Form ist dagegen um ein Vielfaches günstiger.
Schließlich sollte zeitnah eine für alle Anstalten einheitliche technische Produktions- und Distributionsplattform etabliert werden, die von einer gemeinsamen Technikabteilung betreut und unterhalten wird. Dies würde zu deutlichen Einsparungen etwa bei der Anschaffung technischer Lösungen und auch zu Effizienzgewinnen führen, die sodann für ein qualitativ hochwertiges Programm eingesetzt werden können.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss von möglichst breiter Akzeptanz in der Bevölkerung getragen werden und ist unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie in Deutschland. Dafür ist wichtig, dass er relevante und qualitativ hochwertige Angebote für die gesamte Bevölkerung machen kann. Die Rundfunkbeiträge dürfen ein angemessenes, von den Privathaushalten akzeptiertes Maß nicht überschreiten. Die jetzige Reform muss sichererstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich in Zukunft als gleichermaßen innovativ wie relevant erweist.“