Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Verhandlungsposition von Urhebern und ausübenden Künstlern gegenüber ihren Vertragspartnern zu stärken. In den Artikeln 14 bis 16 der aktuell verhandelten Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt schlägt sie hierfür unterschiedliche Maßnahmen vor. Diese Intention begrüßt Bitkom sehr, denn nur mit starken Urhebern und ausübenden Künstlern können herausragende und vielfältige Inhalte geschaffen werden. Hierbei sollte jedoch ausschließlich die Branche und der Teil der Wertschöpfungskette reguliert werden, in der/dem auch ein maßgebliches Ungleichgewicht in den Verhandlungen und ihren Ergebnissen identifiziert wurde. Für die Branche der Softwareentwicklung beispielsweise bedürfte es einer expliziten Bereichsausnahme.
Bei Auskunftsansprüchen, wie sie in Art. 14 vorgeschlagen werden, bedarf es großer Vorsicht. Sie müssen so konzipiert werden, dass sie dem Urheber auch tatsächlich einen Mehrwert bieten und nicht zu einem bürokratischen Monstrum erwachsen.
Gesetzliche Vergütungsansprüche einzuführen, wie es von einigen Parlamentariern gefordert wird, klingt zwar fürs Erste nach einer Stärkung des Urhebers und ausübenden Künstlers. Im Ergebnis führt es aber zu komplexeren Lizenzwegen, deutlich mehr Verwaltungsaufwand und schlussendlich sogar zu einer geringeren Vergütung für Urheber und ausübende Künstler – mit anderen Worten sie sind kontraproduktiv.
Unsere weitere Kommentierung der Kommissionsentwürfe, aber auch der Kompromissvorschläge der Ratspräsidentschaft vom 30. Oktober 2017 finden Sie in unserer Stellungnahme.