Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zu einem „Zweiten Patentrechtsmodernisierungsgesetz“ verabschiedet. Eine Änderung von § 81 Abs. 2 PatG wurde in dem Regierungsentwurf nicht aufgegriffen. Dieses Thema wurde am 11. Januar 2021 nun erneut vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen einer Verbändeanhörung aufgegriffen. Die Eingaben des Bitkom zu dem Fragenkatalogs des BMJV können Sie hier herunterladen.