Der Medienstaatsvertrag, welcher einige Vorgaben der europäischen Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste umsetzen soll, steht kurz vor der Verabschiedung. Die Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI haben sich bereits mit mehreren Stellungnahmen in die Diskussion eingebracht. Das nun vorliegende Rechtsgutachten des Instituts für europäisches Medienrecht im Auftrag der vier Verbände beleuchtet den Umsetzungsspielraum den die Richtlinie den Mitgliedsstaaten, im Falle Deutschlands den Ländern, gibt – der Fokus liegt dabei auf Artikel 7b, welcher der die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass von Mediendiensteanbietern bereitgestellte audiovisuelle Mediendienste nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung dieser Anbieter zu kommerziellen Zwecken überblendet oder verändert werden. Es kommt zu dem Schluss, dass das Verbot der Überblendung oder Veränderung nicht unbegrenzt ist, sondern Einschränkungen erfährt. Den Mitgliedstaaten wird aufgegeben, Ausnahmen insbesondere zur Wahrung der berechtigten Interessen der Nutzer vorzusehen. Das Gutachten stellt dazu fest, dass bei der Abwägung der einzelnen Interessen der Verhältnismäßigkeit dann gedient ist, wenn bei mehreren möglichen Lösungswegen der gewählt wird, der am wenigsten intensiv in die Rechte aller Beteiligten eingreift.
Anbei finden Sie das Rechtsgutachten zum Download.