Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§§ 87f ff. UrhG)B – im Folgenden »das Leistungsschutzrecht« genannt – ist, kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode, im März 2013 trotz starker Kritik der involvierten Wirtschaftsverbände (BDI, Bitkom, eco u.v.m.C) sowie deutlicher Warnungen aus der Wissenschaft (MPID, GRURE, DAVF etc.) verabschiedet worden. Unter anderem wurde im damaligen Gesetzgebungsprozess und auch nach der Verabschiedung kritisiert, dass das Leistungsschutzrecht in dieser Form weder rechtlich noch ökonomisch zu rechtfertigen sei und zu erheblichen Kollateralschäden führen werde. Wenige Monate nach der Verabschiedung hat die Bundesregierung im KoalitionsvertragG angekündigt, das Leistungsschutzrecht in der nun laufenden Legislaturperiode hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den aktuell im Bundestag beratenen Antrag der Opposition für die Aufhebung des GesetzesH nimmt Bitkom die Gelegenheit wahr, Fakten und aktuelle Bewertungen zur Zielerreichung des Gesetzes zusammenzufassen sowie Argumente aus dem Gesetzgebungsverfahren auf den Prüfstand zu stellen.