Am 23. Februar 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in der Nachhaltigkeit von Unternehmen angenommen. Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltbelangen in den Geschäftsabläufen und der Unternehmensführung zu verankern.
Der Bitkom begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, die Menschenrechte durch eine unternehmerische Nachhaltigkeitsprüfung zu stärken und damit einen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit und langfristigen Perspektive der Weltwirtschaft zu leisten. Entscheidend ist jedoch, dass die Komplexität und die Grenzen der gesetzlichen Maßnahmen sowie die Einflussmöglichkeiten der Unternehmen erkannt werden.
Um das Ziel der Richtlinie zu stärken und gleichzeitig ihre Durchführbarkeit in der Praxis zu gewährleisten, schlagen wir einige Anpassungen vor. Unsere Kernpunkte:
Das Positionspapier liegt in englischer Sprache vor.