Zu ausgewählten Punkten des Referentenentwurfs des BMUV haben wir in unserer Stellungnahme ausführlich Position bezogen. Insbesondere die Erhöhung der Kantenlänge für die 0:1 Rücknahme auf 50 cm lehnen wir als nicht nachvollziehbare Abweichung von der EU-Richtlinie ab. Des Weiteren plädieren wir für eine praxisgerechtere Ausgestaltung der vorgeschlagenen Informationspflichten.