Die Bundesregierung plant im Rahmen des sog. Strompreispakets die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für das produzierende Gewerbe. Da die Digitalwirtschaft nicht unter diese klassische Gewerbedefinition fällt, wird die Entlastung nicht für digitale Infrastrukturen wie Rechenzentren und Telekommunikationsnetze greifen. Dabei sind auch diese Wirtschaftszweige massiv von den hohen Stromkosten betroffen und stellen essenzielle Dienste für die moderne Industrie und Gesellschaft bereit. In unserer Positionierung lesen Sie den konkreten Vorschlag zur Ausweitung der Entlastung für die Wettbewerbsfähigkeit der Digitalunternehmen in Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands.