
Koalitionsvertrag: Themenbereich Staat & Recht
Koalitionsvertragsanalyse:
Themenbereich Staat & Recht
Themenbereich Staat & Recht
Die Vorschläge im Koalitionsvertrag sind viel konkreter als noch im Sondierungsstand, auch wenn nur wenig wirklich neu ist. Ein Positivbeispiel ist die Erwähnung des Pilotierens von Blockchain-Technologie, deren Verwendung durch staatliche Organe zu einem starken Digitalisierungsimpuls für Deutschlands werden kann. Die Aufgaben des Digitalrats, sowie der finanzielle Aspekt bei der Förderung der FITKO durch die E-Government-Agentur werden leider nicht erwähnt – deswegen bedarf es an dieser Stelle noch an Präzisierung.
IKT ist die Schlüsselindustrie der digitalen Revolution. Sie zeichnet sich durch kurze Entwicklungszyklen und einen scharfen Wettbewerb aus. Um in diesem dynamischen und kompetitiven Umfeld bestehen zu können, sind erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält einige erfreuliche Ansätze, die es nun zu konkretisieren und in die Tat umzusetzen gilt.
Das NetzDG ist nach Einschätzung renommierter Juristen verfassungswidrig und handwerklich schlecht gemacht ist. Das Gesetz drängt Wirtschaftsunternehmen dazu, Inhalte Dritter zu zensieren und das Recht der freien Meinungsäußerung zu beschneiden. Das Gesetz sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
Mit Blick auf Digitalunternehmen scheint die große Koalition vor allem an Steuervermeidung und Steuerumgehung zu denken, die es zu bekämpfen gilt. Dabei wird nicht unterschieden zwischen illegaler Steuervermeidung und legaler Steuergestaltung. Auch sind einige Aussagen zur Steuerpolitik im Koalitionsvertag bis zu einem gewissen Grade inkonsistent.
Obwohl die letzte Unternehmenssteuerreform in Deutschland bereits 10 Jahre zurückliegt und der internationale Steuerwettbewerb spätestens mit der Reform in den USA zum 1.1.2018 wieder an Fahrt aufgenommen hat, gibt der Koalitionsvertrag wenig Anlass zur Hoffnung auf eine substantielle Stärkung des Steuerstandorts Deutschland.
Wir sehen einige Chancen und mehrere Herausforderungen in den Passagen zum Urheberrecht im Koalitionsvertrag. Beispielsweise begrüßen wir den geplanten Systemwechsel bei Privatkopieabgaben. Einen direkten Vergütungsanspruch von Urhebern und ausübenden Künstlern lehnen wir allerdings ab, weil er die ohnehin hoch komplexen Rechteklärungen um ein vielfaches komplexer macht. Wir unterstützen jedoch mehr Transparenz für den Urheber in der Verwertungskette. Der Urheber muss starke Auskunftsansprüche gegenüber seinem Vertragspartner haben. Die Aussagen im Koalitionsvertrag zu Art. 13 sind widersprüchlich. Uploadfilter – so ist es im KoaV festgeschrieben – werden von den Koalitionspartnern abgelehnt (s. Kommentar zu Plattformen). Diese Position sollte sich auch zu Urheberrecht wiederfinden. Filterpflichten kämen einer Zensur gleich und würden insbesondere kleine Provider stark benachteiligen.
System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird; Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung (S. 132 ab Z. 6243) – Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das völlig veraltete System der urheberrechtlichen Abgaben grundlegend überarbeiten und hierfür ein technologieneutrales und geräteunabhängiges Finanzierungsmodell einführen will, welches die bestehenden gravierenden Probleme beseitigt und die Vergütung der Urheber dauerhaft sicherstellt.
Wir postulieren generell, dass die bestehenden Gesetze, Transparenz- und Verbraucherschutzanforderungen bereits ausreichend sind um den Verbraucher im digitalen Zeitalter zu schützen. Es sollte insbesondere kein Sonderrecht geschaffen werden. Besser wäre es, wenn das bisherige Recht angewandt und ggf. die Durchsetzungsmechanismen gestärkt werden. Hier sind bereits mehrere Initiativen in Arbeit (z. B. Musterfeststellungsklage zur Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes). Es sollte nicht an mehreren Stellschrauben gleichzeitig gedreht werden. Die Auswirkungen neuer Regelungen sollten zunächst abgewartet und dann der Handlungsbedarf geprüft werden.