Bildung_Kreide

Koalitionsvertrag: Themenbereich Bildung & Arbeit

Arbeit 4.0

Wir befürworten, dass ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen, eine Nationale Weiterbildungsstrategie eingeführt, sowie flexible Arbeitsmodelle besser ermöglicht werden sollen. Mit Blick auf zeit-und ortsflexibles Arbeiten stellt das Vorhaben allerdings nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Mutigere und konkretere Vorschläge wären wünschenswert. Viele der Punkte im Koalitionsvertrag sehen wir aber auch potenziell kritisch, da sie entweder KMU benachteiligen oder aber die bereits bestehende Gesetzeslage ausreichend ist.

Chancen im Bereich Arbeit 4.0
  • Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz für Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen: mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität (S.52, Z. 2366)
  • Auf Grundlage von Tarifverträgen kann mittels Betriebsvereinbarung wöchentliche Höchstarbeitszeit geregelt werden (S.52, Z.2370)
  • Rechtlicher Rahmen für mobile Arbeit (S.41, Z.1826)
  • Nationale Weiterbildungsstrategie (S.41, Z. 1798): Bündelung der Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder (S.50, Z.2272)
  • Evaluierung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2020 (S.52 Z. 2382) - die Digitalwirtschaft muss grundsätzlich von den neuen Einschränkungen bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen ausgenommen werden. Vielmehr sollte sich die Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÃœG) auf jene Branchen konzentrieren, in denen prekäre Arbeitsverhältnisse vorherrschen.
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz (S.65, Z.2970)
Herausforderungen im Bereich Arbeit 4.0
  • Recht auf befristete Teilzeit (trotz Schwellenwert von 45 Mitarbeitern im KoaV) (S. 53, Z.2391)
  • Recht auf Weiterbildungsberatung durch Bundesagentur für Arbeit (S.41, Z.1801) - Gefahr, dass dies am tatsächlichen Qualifizierungsbedarf des Arbeitsmarktes vorbeisteuert.
  • Breitere Verbreitung von Langzeitkonten (S.41, Z. 1811) - bei einem Arbeitgeberwechsel könnten bereits existierende Guthaben auf Langzeitkonten KMUs bei Personalneueinstellungen belasten.
  • Stärkung der Tarifbindung(S.51, Z. 2327) - Tarifbindung sollte im Zusammenhang mit der Anpassung des Arbeitsrechts nicht forciert werden, da schon die Gesetzgebung der vergangenen Jahre tarifungebundene Unternehmen (insbesondere KMUs) benachteiligt. Individuelle Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen tragen den Flexibilitätsanforderungen der Arbeitswelt 4.0 und den Bedürfnissen der Beschäftigten passgenauer Rechnung.
  • Stärkung des allgemeinen Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung (S.41, Z.1815)
  • Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (S.92, Z. 4305) - im KoaV ist zwar keine Verpflichtung für Selbständige beinhaltet, zwingend in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten. Die Opt-out-Lösung schränkt dennoch die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bei der Altersvorsorge erheblich ein.
Digitale Bildung

Grundsätzlich befürworten wir alle Positionen, die sich zur Digitalen Bildung im Koalitionsvertrag finden lassen. Einige Punkte könnten jedoch noch konkreter sein.

Chancen im Bereich Digitale Bildung
  • Digitalpakt mit Summe von 5 Mrd. Euro (über 5 Jahre verteilt, 3.5 Mrd. in 19. LP), der die Länder- und Kommunalinvestitionen ergänzt (S.39, Z.1723), Investitionsoffensive für Schulen (S.28, Z. 1141)
  • Nationale Bildungsoffensive (S.39, Z.1717)
  • Nationaler Bildungsrat (S.28, Z.1132)
  • Initiative „Berufsbildung 4.0“, Berufsbildungsgesetz weiterentwickeln (S.30, Z.1229, 1248)
  • Nationale Open Access-Strategie (S.33, Z. 1399)
  • Qualitätsoffensive Lehrerbildung (S.32, Z. 1352)
  • Digital- und Medienkompetenz in jedem Alter fördern (S. 27, Z.1106; S.40, 1741-1754)