
Koalitionsvertrag: Themenbereich Digitale Transformation & Technologien
Koalitionsvertragsanalyse:
Themenbereich Digitale Transformation & Technologien
Themenbereich Digitale Transformation & Technologien
Erfreulich ist, dass die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Koalitionsvertrag generell anerkannt wurden. Trotzdem könnten Maßnahmen, wie z. B. Zulassungswege für neue digitale Anwendungen (Z.4739) oder die Fortführung der E-Health-Initiative und Medizintechnik (Z.4754) konkreter ausformuliert und vorangetrieben werden. Momentan handelt es sich nur um vage Ankündigungen.
Die Chancen der Digitalisierung im Energiebereich werden im Koalitionsvertrag anerkannt und einige konkrete Maßnahmen aufgeführt. Maßnahmen zu Smart Grids und Smart Meter-Technologien könnten allerdings noch spezifischer ausformuliert werden.
Wir befürworten, dass die Digitalisierung im Finanzsektor im Koalitionsvertrag im Vergleich zum Sondierungsstand mehr Erwähnung findet. Was genau unter kohärenter Aufsicht und angemessener Regulierung für Finanzmarktakteure und Finanzprodukte zu verstehen ist, bleibt abzuwarten (über die PSD2-Direktive, DSGVO und Bankenspezifischen Regulierungen ist der Markt generell jedoch schon ausreichend abgesichert).
Wir sind erfreut, dass Industrie 4.0 als Schlagwort im Koalitionsvertrag genannt wurde und unterstützen den Ausbau der Plattform Industrie 4.0 sowie die Schaffung einer Plattform, die Verbände, Mittelstand, Kammern und Industrie 4.0 vernetzt.
Wir begrüßen, dass Künstliche Intelligenz als Thema von der Politik aufgegriffen wurde. Wir fordern Deutschland und Frankreich gemeinsam dazu auf, KI auch als Schlüsseltechnologie zu begreifen und nicht urheberrechtliche Hürden in Europa zu schaffen, die den Aufbau künstlicher Intelligenz für europäische Unternehmen unmöglich macht (Art. 3 (Text-and-Data-Mining-Schranke) der DSM-Urheberrechtsrichtlinie).
Wir befürworten, dass die positive Wirkung der Digitalisierung für die Landwirtschaft im Koalitionsvertrag anerkannt wurde. Die Vorschläge und Maßnahmen, die erwähnt wurden, bleiben jedoch weiterhin zu unkonkret.
Wir sind erfreut, dass die Chancen der Digitalisierung auch für den Mittelstand erkannt wurden. Wir befürworten, dass die Digital Hub Initiative fortgesetzt wird. Hier gilt es in der nächsten Legislaturperiode die Maßnahmen konkreter auszuformulieren.
Fortsetzung Digital Hub Initiative, Austausch zwischen Gründern und Mittelstand fördern (S. 43 Z. 1898)
Wir befürworten die zahlreichen konkreten Maßnahmen, die im Bereich der Intelligenten Mobilität vorgenommen werden sollen – im Straßen- sowie im Schienenverkehr. Wir empfehlen jedoch auch, dass bestehende Regelungen mit Blick auf autonome Fahrsysteme auf deren Übertragbarkeit geprüft werden. Möglicherweise offene rechtliche Fragestellungen müssen dann im Fachrecht angepasst werden. Wichtig hierbei: Evaluationsklauseln müssen dafür sorgen, dass bestehende Regelungen mit Blick auf Innovationspotentiale in angemessenen Abständen neu bewertet werden.
Die Digitalisierung umfasst alle Bereiche des Lebens und der Daseinsvorsorge in den Kommunen. Wir begrüßen daher, dass im KoaV direkt auf Smart City und Smart Region-Konzepte eingegangen wird. Die deutschen Kommunen benötigen nun flächendeckend konkrete Unterstützung des Bundes, um im internationalen Vergleich nicht weiter an Anschluss zu verlieren. Hierzu sollte u. a. ein bundesweit agierendes "Kompetenzzentrum Digitale Städte und Regionen" zur Förderung, Beratung und Vernetzung der Kommunen eingerichtet werden.
Viele Maßnahmen sind zu befürworten, aber es fehlt weiterhin eine übergeordnete Vision. So wurden viele Maßnahmen bereits 2013 angekündigt (z. B. Gründerzeit analog zur Elternzeit und One-Stop-Shop) und seitdem noch nicht umgesetzt. Einige wichtige Versprechen der vergangenen Legislatur wie die Einführung eines Wagniskapitalgesetzes wurden sogar komplett fallengelassen. Maßnahmen für Startups anzukündigen reicht aber nicht aus, noch dazu wenn sie teilweise sehr vage bleiben und als reine Prüfaufträge formuliert sind.