Berlin, 1. Februar 2021 - Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform beschließen.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung:
„Die größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Seit Monaten wird aber zwischen den Ministerien nur noch zu einem Teilaspekt verhandelt, dem sogenannte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz. Dieses Gesetz soll die urheberrechtliche Verantwortung von bestimmten Online-Plattformen regeln. Nahezu alle anderen Anpassungen im Urheberrecht sind den politischen Verhandlungen zu diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zum Opfer gefallen, etwa das Text-and-Data-Mining, die Online-SatKab-Richtlinie und das Urhebervertragsrecht.
Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ist an Komplexität nicht mehr zu überbieten. In seiner praktischen Umsetzung wird es genau dazu führen, was man immer vermeiden wollte: Online-Plattformen werden verpflichtet, Nutzerinhalte beim Upload automatisiert zu scannen. Die dafür angelegten Kriterien lassen hohe Fehlerquoten erwarten. Neue Strukturen zur Rechteklärung werden Transaktionskosten derart in die Höhe treiben, dass in der Summe weniger Einnahmen bei den Kreativen ankommen. Kurz vor der Behandlung im Kabinett versucht die Bundesregierung einen Kompromiss zu bestehenden Kooperationen zwischen Rechteinhabern und Plattformen zu schließen. Dieser Kompromiss ist aber aus unserer Sicht in der Praxis untauglich und wird den Entwurf nicht retten können.
Im Ergebnis ist mit diesem Gesetzesentwurf ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Nutzern, Plattformen und Rechteinhabern gescheitert. Noch schlimmer: Der Gesetzesentwurf konterkariert die bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene. Sollte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Beschluss zu diesem Teilaspekt der Urheberrechtsreform fassen, blieben dem Bundestag nur noch wenige Wochen, um diesen Gesetzesentwurf in einen wahren Kompromiss umzukehren. Das ist nahezu ausgeschlossen.“