Berlin, 5. Juli 2018 - Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg über den Fortgang der Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie entschieden. Ein Mandat zur Verhandlung im Trilog mit Kommission und Ministerrat wurde dabei nicht erteilt. Stattdessen steht jetzt der Weg offen, das Mandat weiter zu verhandeln, wie es zuletzt der Rechtausschuss am 20. Juni 2018 verabschiedet hatte.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Das Europäische Parlament hat erkannt, dass der Richtlinienentwurf den gut gemeinten Schutz der Urheber mit einer Grundsatzentscheidung über das Internet verwechselt. Zwar mag man sich in den Verhandlungen rund um Uploadfilter sehr darum bemüht haben, den Anwendungsbereich eng zu fassen. Faktisch aber enthält der Entwurf eine ganze Reihe an Bedingungen und Ausnahmen, die in der Praxis zu einer breiten Uploadfilterpflicht führen würden.“ Das Parlament habe nun die Möglichkeit, die Debatte neu zu justieren und die Urheberrechtsreform auf ihre eigentlichen Ziele auszurichten. Mit Instrumenten wie Uploadfiltern und einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger würden Grundprinzipien des Internets geopfert.
Rohleder: „Wir benötigen ein Urheberrecht, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Es kann nicht darum gehen, ausschließlich alte Geschäftsmodelle zu schützen. Ein modernes Urheberrecht muss auch die Grundlagen für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle schaffen. Der Urheberschutz ist ein hohes Gut. Er darf aber nicht missbraucht werden, um digitale Innovationen zu bremsen.“ Stattdessen müsse ein zeitgemäßes Urheberrecht entwickelt werden, das den Schutz der Urheber mit den Möglichkeiten und Erfordernissen der Digitalisierung in Einklang bringe.