Berlin, 6. Dezember 2018 - Der EU-Ministerrat will heute seine politische Position zum Verordnungsentwurf gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte annehmen. Danach sollen Online-Dienste verpflichtet werden, von Behörden als terroristisch eingestufte Inhalte im Internet innerhalb von einer Stunde zu löschen. Auch automatisierte Filtermaßnahmen sollen von den Behörden angeordnet werden können.
Bitkom teilt die Ziele der Verordnung, kritisiert aber die zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen. „Terroristische Inhalte müssen mit aller Konsequenz bekämpft werden – offline wie online. Doch der jetzt vorliegende Verordnungsentwurf erfasst auch Plattformen, die zur Verbreitung terroristischer Inhalte überhaupt nicht genutzt werden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Betroffen von der Verordnung sind sogenannte Hostingdiensteanbieter, worunter soziale Netzwerke fallen, aber auch Cloud-Dienste, Kommunikationsanbieter und jegliche Online-Shops.
Aus Bitkom-Sicht ist besonders problematisch, dass Behörden aus jeglichen Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend Löschungen anordnen können, auf die innerhalb einer Stunde reagiert werden muss. Hierzu müssten auch kleine Unternehmen rund um die Uhr Bereitschaftsdienste einführen. „Die EU verkennt die massiven Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf kleine und mittelständische Unternehmen“, so Rohleder. Gleichermaßen könnten die betroffenen Unternehmen angehalten werden, für proaktive Maßnahmen automatisierte Werkzeuge einzusetzen. Aus Sicht des Bitkom steht dies im Konflikt zu dem europarechtlich geltenden Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht. „Wir appellieren an die europäischen Institutionen, den Verordnungsentwurf sehr sorgfältig auf seine Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit hin zu prüfen“, so Rohleder.
Im weiteren Gesetzgebungsprozess verhandelt das europäische Parlament über den Verordnungsentwurf. Dort steht die Debatte noch aus.