Berlin, 18. Januar 2021 – Der Digitalverband Bitkom hat seine Empfehlungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Digitalbranche aktualisiert und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Hintergrund ist die Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770) und der Warenkauf-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) in deutsches Recht, die zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Die aktuellen AGB können ab sofort bei der Bitkom Servicegesellschaft gegen eine geringe Schutzgebühr bestellt werden unter www.bitkom-consult.de/muster-agb.
„Mit der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien in deutsches Recht soll der digitale Binnenmarkt in der EU gestärkt und größere Rechtssicherheit geschaffen werden“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. So spielt nun bei der Bewertung, ob eine gekaufte Sache mangelfrei ist, unter anderem auch der Aspekt der „Kompatibilität“ eine Rolle. Bei sogenannten Verbraucherverträgen (Verträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen) gibt es ab sofort neben dem klassischen Kaufvertrag über analoge Waren den Kaufvertrag über Waren „mit digitalen Elementen“ sowie den Vertrag über „die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen“, die sogenannten „digitalen Produkte“. Anbieter sind demnach nun unter anderem verpflichtet, ihren Kunden Software-Aktualisierungen und Sicherheitsupdates zur Verfügung zu stellen.
Olsok: „Die Neuerungen im deutschen Recht sind umfangreich und auch wenn bestimmte Regelungen explizit nur für Verbraucherverträge gelten, so wirken sich die Gesetzesänderungen auch auf reine b2b-Verträge aus. Quasi kein Anbieter in der Digitalbranche kann ausschließen, dass seine Dienste oder Produkte nicht letztendlich auch Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Die neue Rechtslage kann sich in diesem Fall aber auf die gesamte Lieferkette auswirken. Vor allem Unternehmen in der IT-Branche sind deswegen gut beraten, ihre Vertragsmuster und AGB daraufhin zu überprüfen, ob diese aufgrund der veränderten Rechtslage anzupassen sind.“
Die Gesetzesänderungen werden nun auch in den neuen Muster-AGB für die Bitkom-Branche berücksichtigt. Bei den unverbindlichen AGB-Empfehlungen des Bitkom handelt es sich um vorformulierte Vertragsbestandteile, die typische Fragen in IT-Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) regeln. Die Branchen-AGB des Bitkom sind modular aufgebaut und decken viele für die ITK-Branche spezifische Geschäftsmodelle und Vertragstypen ab, wie zum Beispiel die Überlassung und Pflege von Software, die Vermietung von Hardware oder die Bereitstellung von Software as a Service. Begleitende Hinweise führen in die Verwendung der AGB-Module ein und geben erste Erläuterungen zum Hintergrund einzelner Klauseln. Das umfasst auch Musterformulare, die bei der Vertragsdurchführung eingesetzt werden können. Auch englische Übersetzungen der AGB stehen zur Verfügung.
Mit dem seit 2005 angebotenen Service unterstützt Bitkom insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups bei der Vertragsgestaltung. „Gerade junge und kleine Unternehmen haben oft keine eigene juristische Expertise. Mit den Muster-AGB erhalten sie eine solide rechtssichere Basis für ihr Geschäft“, sagt Olsok. „Die Unternehmen können die Muster-AGB entweder komplett übernehmen oder als Grundlage für eigene individuelle AGB nutzen.“