Seit vier Jahren arbeiten die Energie- und die IT-Branche, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur an Regeln für das Intelligente Energienetz. Der Entwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zeigt, wie der datenschutzkonforme Einsatz von Intelligenten Messsystemen („Smart Meter“) aussehen kann. Dieses Papier erläutert das einzigartige deutsche Datenschutzkonzept für Intelligente Messsysteme. Illustriert wird, wie „privacy by design“, „privacy by default“ und Datenhoheit beim Bürger umgesetzt werden. Als Standardeinstellung werden über den Privatkunden keine Daten außer des Jahresverbrauchs an den Netzbetreiber kommuniziert – so wie heute auch. Der Privatverbraucher entscheidet, wem er Zugang zu seinen Daten gewährt. Erörtert wird hier der rechtliche Datenschutz, also die Frage „wer darf was?“.