Ergänzende Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Oktober 2024 einen aktualisierten Referentenentwurf zum „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ vorgelegt. Bitkom begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzes, den Smart-Meter-Rollout netzdienlich zu gestalten und bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die sehr kurze Stellungnahmefrist von nur knapp 48 Stunden ist auch unserer Sicht sehr kritisch zu sehen, da diese keine tiefgehende Bewertung der geplanten Änderungen erlaubt. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen für die Energiewende, für die Energiebranche und für Verbraucherinnen und Verbraucher muss ausreichend Zeit für detailliertes Feedback aller Beteiligten eingeräumt werden.
Der Referentenentwurf enthält einige begrüßenswerte Regelungen, die die Marktintegration erneuerbarer Energien, den Smartmeter-Rollout und gemeinschaftliche Eigenverbrauchsmodelle unterstützen. Hier sind bspw. die Maßnahmen zum digitalen Netzanschluss (insbesondere die Programmierschnittstelle), neue Betriebsmodelle für Speicher, angepasste Preisobergrenzen für optionale Einbaufälle für kleiner 6.000 kWh und eine Vereinfachung der Steuerbarkeitsregelungen zu nennen. Die grundsätzliche Neuausrichtung vom Mess- zum Steuer-Rollout ist zu begrüßen.
Die geplante Streichung von Anlagen zwischen 6000 und 10.000 kWh wird nicht befürwortet. Die Absenkung der Schwelle für Steuerbarkeit bei EEG-Anlagen von 7 auf 2 kW erachten wir nicht als sinnvoll.
Die avisierten Beschleunigungseffekte für Neuinstallationen von PV- und Anlagen nach §14a EnWG dürften aus Bitkom-Sicht erreicht werden, gleichzeitig ist von einer gewissen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für Messstellenbetreiber (MSB) auszugehen. Zu begrüßen ist zudem die klare Zuteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten an den MSB, im Vergleich zur bisherigen Aufteilung zwischen MSB und Anlagenbetreiber. Dass die Steuerbarkeit nun als Basisleistung nach MsbG definiert wird, dürfte Prozesse und Zuständigkeiten im Bestellungsprozess vereinfachen und damit Komplexität reduzieren.
Kritisch sehen wir, dass die Preisobergrenze für MME nicht wie avisiert auf 30 Euro erhöht wird, sondern bei 20 Euro verbleiben soll –damit wird die kurzfristig wirksame Unterstützung für MSB gestrichen und die Kostendeckung bei MME nicht erreicht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Punkte, bei denen aus Bitkom-Sicht weiterhin Anpassungsbedarf besteht.