Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Ende Dezember einen neuen und verkürzten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in den Bundestag eingebracht. Der Bitkom hat im September 2024 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgeben. Im Oktober 2024 haben wir eine weitere Stellungnahme zum aktualisierten Referentenentwurf des Gesetzes veröffentlicht. Beide Stellungnahmen sind auf unserer Website einsehbar. Wir wollen nun die Möglichkeit nutzen auch zum verkürzten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen Stellung zu beziehen.
Der Entwurf enthält begrüßenswerte Änderungen, wie die Erhöhung der Preisobergrenze für MME auf 25 Euro. Das vorgeschlagene Niveau ist jedoch nicht ausreichend, um den Messstellenbetrieb kostendeckend zu führen. Zu kritisieren ist, dass Maßnahmen zum digitalen Netzanschluss ebenfalls aus dem Gesetzentwurf entfallen sind. Beim Thema Absicherung für den Schwarzfall sehen wir Änderungsbedarf. Grundsätzlich muss bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, dass eine Schwarzfallfestigkeit oder -robustheit nur dort eingefordert wird, wo diese technisch notwendig und operationell handhabbar ist.