Im Folgendem nimmt der Bitkom gerne die Möglichkeit wahr, den Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder vom 7. Dezember 2022 über Änderungen zur Novellierung des Medienstaatsvertrags (MStV), des Staatsvertrags über das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF-StV) und des Staatsvertrags über das Deutschlandradio (DLR-StV) (hier zusammen: „Entwurf eines Vierten Medienänderungsstaatsvertrags“ (bzw. „4. MÄStV-E“)) zu kommentieren.
Wir begrüßen sehr, dass die Bundesländer in der Zielsetzung einig sind, weitere Schritte im Rahmen der Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖR) zu unternehmen. Die Anstalten des ÖR bleiben wichtige Akteure im IKT- und Medienökosystem, die mit ihren Angeboten die gesamte Gesellschaft ansprechen sollen. Die demokratische Legitimation des ÖR und die gesellschaftliche Rückkoppelung seiner Auftragswahrnehmung müssen gestärkt werden, damit dieser seine wichtige Rolle für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung auch in Zukunft wahrnehmen kann. Insofern begrüßen wir die Änderungen des gesetzlichen Rahmens, den die Länder in ihrer Gesamtheit als Verantwortungsgemeinschaft für den ÖR derzeit vornehmen.