Die revidierte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), die am 28. November 2018 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, hat ihren Geltungsbereich auf Plattformen ausgeweitet, deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen und/oder nutzergenerierten Videos ist, sogenannte "Video-Sharing-Plattformen". Gemäß Erwägungsgrund 5 der überarbeiteten AVMD-Richtlinie sollte die Kommission erforderlichenfalls nach Anhörung des Kontaktausschusses Leitlinien für die praktische Anwendung des Kriteriums der wesentlichen Funktionalität der Definition eines "Videoplattformdienstes" herausgeben.
Die revidierte AVMD zielt außerdem auf eine stärkere Förderung europäischer Werke ab. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 müssen Video-on-Demand-Anbieter "dafür sorgen, dass ihr Katalog zu mindestens 30 % aus europäischen Werken besteht und diese Werke prominent platziert werden". Artikel 13 Absatz 6 sieht eine zwingende Befreiung für Unternehmen mit geringem Umsatz oder geringen Zuschauerzahlen von dieser Verpflichtung vor. Gemäß Artikel 13 Absatz 7 soll die Kommission nach Anhörung des Kontaktausschusses Leitlinien zur Berechnung des Anteils europäischer Werke im Katalog von Anbietern von Mediendiensten auf Abruf sowie zur Definition von geringen Zuschauerzahlen und geringem Umsatz herausgeben. Bitkom möchte die Gelegenheit nutzen, zu beiden Themen Stellung zu nehmen, um sich in den Prozess der Erstellung der entsprechenden Leitlinien einzubringen.
Das Positionspapier kann in englischer Fassung heruntergeladen werden.