Am 10. Januar hat die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation veröffentlicht. Die neue e-Privacy Verordnung soll die alte Richtlinie ablösen und gleichzeitig mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft treten.
Neben der Vertraulichkeit der Kommunikation sieht die Verordnung auch viele parallele und von der DS-GVO abweichende Regeln zum Datenschutz vor, die nur auf bestimmte digitale Dienste Anwendung finden sollen. Das ist aus Sicht der Digitalwirtschaft weder schlüssig noch notwendig, da diese Regelungsbereiche bereits durch die strengen Vorschriften der DS-GVO abgedeckt sind. Zum anderen schafft es Asymmetrien, da bei vergleichbaren Datenverarbeitungen unterschiedliche Datenschutzregeln gelten.
Bitkom hat zu dem EU-Kommissionsvorschlag eine erste Einschätzung veröffentlicht und setzt sich für eine schlanke, an der DS-GVO orientierte Verordnung ein.