Das NetzDG wurde von verschiedenen Verbänden, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie von namhaften Rechtswissenschaftlern kritisiert. Zwei der Hauptkritikpunkte sind erstens die durch eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen hervorgerufene Rechtsunsicherheit und zweitens die durch das Gesetz ausgelöste Gefahr eines Overblockings von Inhalten durch die Anbieter sozialer Netzwerke. Der hier zu kommentierende Entwurf der Bußgeldleitlinien ist weder geeignet, die Gefahr des voreiligen Sperrens tatsächlich rechtmäßiger Inhalte einzudämmen, noch schafft er Rechtssicherheit für die vom NetzDG betroffenen Unternehmen. Im Gegenteil verstärkt sich der Eindruck eines nicht vollständig durchdachten Regelungskonstrukts, das in der Praxis große Probleme in der Umsetzung hervorrufen wird. Die Meinungs- und Informationsfreiheit des einzelnen Nutzers der regelungsunterworfenen sozialen Netzwerke wird dadurch gefährdet, dass Anbieter aufgrund der unklaren Regelungen und dem Bußgelddruck dem Anreiz ausgesetzt sein werden, in Zweifelsfällen Inhalte eher zu sperren als auf der Plattform zu belassen. An diesem hinlänglich beschriebenen Dilemma der vom Gesetz betroffenen Unternehmen vermag auch der Entwurf der Leitlinien nichts zu ändern. Vielmehr verstärken die Bußgeldleitlinien die Rechtsunsicherheit und erhöhen damit auch die Gefahr des Overblockings.
Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.