Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 18.12.2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt, welcher die Identifizierung bei Hasskriminalität im Netz verbessern soll. Hierzu soll eine Meldepflicht nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingeführt werden, welche die Diensteanbieter dazu verpflichtet, relevante Inhalte und IP-Adresse und Portnummer des hochladenden Nutzers einer neu zu errichtenden Zentralstelle im Bundeskriminalamt mitzuteilen. Außerdem soll im in der Strafprozessordnung und im Telemediengesetz eine Auskunftsbefugnis gegenüber den Diensteanbietern geschaffen werden, damit die dort noch vorhandenen Daten zu strafrechtlich relevanter Hasskriminalität herausverlangt werden.
Bitkom begrüßt die Initiative für eine effizientere Strafverfolgung und tritt ausdrücklich dafür ein, dass die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten im Internet bestmöglich bekämpft und tatsächliche Straftaten konsequent verfolgt und geahndet werden. Jedoch sehen wir die Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels in der Form, wie wir sie in dem Referentenentwurf wiederfinden, sehr kritisch. Bei der Frage nach einer den rechtsstaatlichen Erfordernissen entsprechenden Aufgabenverteilung und Verantwortungsaufteilung zwischen Behörden und Gerichten einerseits und privatwirtschaftlichen Unternehmen andererseits kommt Bitkom zu anderen Ergebnissen, als sie im jetzt vorgelegten Entwurf Ausdruck finden.
Zu den konkreten Vorschlägen nimmt Bitkom hier Stellung.