Mit diesem Papier nimmt der Bitkom Stellung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes ("notifizierter Gesetzentwurf" oder "Gesetzentwurf"), der derzeit von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 geprüft wird. Im Wesentlichen handelt es sich bei dem Referententwurf um „Vorschriften für Dienstleistungen“ im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i der Richtlinie.
Es besteht Einigkeit darüber, dass der notifizierte Referententwurf ein wichtiges Ziel verfolgt, nämlich Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten im Internet zu schützen und ihnen einen altersgerechten Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen. Wir begrüßen die Initiative, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes an die Konvergenz der Medienregulierung anzupassen und damit moderne Rahmenbedingungen für den Minderjährigenschutz in Deutschland zu schaffen. Allerdings sehen wir die Gefahr, dass der notifizierte Entwurf den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Union sowie die in der Richtlinie über elektronische und audiovisuelle Mediendienste kodifizierte Dienstleistungsfreiheit der Informationsgesellschaft auf der Grundlage des Herkunftslandprinzips einschränkt.
Das Positionspapier kann in englischer Fassung heruntergeladen werden.