Die Einführung des Lobbyregisters auf Bundesebene war ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz in der Interessenvertretung. Mit dem von den Regierungsfraktionen vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Lobbyregistergesetzes wird das Register bereits kurz nach seiner Einführung verändert und deutlich verschärft, ohne zunächst die vorgesehene Evaluierung durchzuführen. Der vorliegende Entwurf schafft kaum Klarheit zu formulierten Anforderungen und lässt wesentliche Vereinfachungs- und Weiterentwicklungspotenziale ungenutzt – etwa für mehr Transparenz, eine praxistauglichere Anwendung und weniger Bürokratie.
In Anlehnung an unsere 5 Punkte für mehr Lobby-Transparenz schlagen wir konkrete Anpassungen im parlamentarischen Verfahren vor.