Am 15. Dezember 2020 veröffentlichte die EU-Kommission zusammen mit dem Digital Services Act (DSA) ihren Vorschlag für einen Digital Markets Act (DMA). Der DMA konzentriert sich auf digitale Plattformen mit erheblicher Größe und Relevanz für die Marktmacht der Nutzer. Der DMA zielt darauf ab, einen harmonisierten Rechtsrahmen zu schaffen, um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Sektor der EU zu gewährleisten, der neben dem bestehenden Wettbewerbsrecht und anderen damit verbundenen Bestimmungen, z. B. dem DSA und der P2B-Verordnung, gelten soll. Der Ansatz des DMA umfasst 18 Verhaltensregeln für digitale Plattformen, die als "Gatekeeper" bezeichnet werden.
Der DMA wird insgesamt begrüßt, da er die Lücken des bestehenden Wettbewerbsrechts schließt, das sich als zu langsam und ineffektiv erwiesen hat, um die Probleme anzugehen, die von großen und dominierenden Plattformen ausgehen. Er konzentriert sich auf strukturelle Marktmerkmale, die bei digitalen Plattformmodellen weit verbreitet sind (z. B. erhebliche Netzwerkeffekte und Skaleneffekte/-vorteile, datengesteuerte Rückkopplungseffekte), die die Wettbewerbsfähigkeit und Fairness im digitalen Sektor gefährden können. Während wir glauben, dass ein harmonisierter Rahmen und Fairness auf digitalen Märkten notwendig sind, sehen wir, dass einige Elemente des aktuellen Vorschlags von größerer Klarheit profitieren würden.
Das Positionspapier liegt in englischer Fassung vor.