Zeit- und ortsflexibles Arbeiten ist in vielen Unternehmen zum Standard geworden. Flexible Arbeitsmodelle fördern eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, führen zu mehr Selbstbestimmung und haben positive Auswirkungen auf die Gesundheit und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden. Um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, werden Unternehmen auch künftig auf hybride Arbeitsmodelle setzen.
Gleichzeitig hält künstliche Intelligenz auch in die Arbeitswelt Einzug: Sie optimiert Arbeitsprozesse, entlastet bei Standardaufgaben oder verbessert die Qualität der Arbeitsergebnisse. KI kann dem Mitarbeitenden helfen, anspruchsvolle Aufgaben besser zu lösen, indem sie ihm das entsprechende Wissen und kontextbezogene Empfehlungen vermittelt, Sprachbarrieren abbaut oder Handicaps ausgleicht. Um etwaige Risiken zu minimieren, verpflichtet die KI-Verordnung Arbeitgeber, die betroffenen Arbeitnehmenden und Arbeitnehmervertreter über den Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz zu informieren und dafür zu sorgen, dass das Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt.
New-Work-Konzepte, agile Arbeitsweisen und KI-Anwendungen müssen noch stärker in Unternehmen und Verwaltung ankommen, damit Deutschlands Arbeitsalltag innovativer und digitaler wird.
New Work und damit selbstbestimmtes, zufriedenes Arbeiten, insbesondere im Homeoffice bzw. mobil, setzen ein grundsätzliches Vertrauen des Arbeitgebers in die Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmenden voraus. Dies gilt vor allem für die Wissensarbeit. Die Bundesregierung sollte die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes und die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit angehen. Die Novelle sollte Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auf Arbeitnehmerwunsch ermöglichen und klarstellen, dass kurzzeitiges Arbeiten, wie das Lesen von Mails, die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
Eine neue Bundesregierung sollte mobiles Arbeiten und Homeoffice anstelle eines Erörterungsanspruchs durch steuerliche Vergünstigungen fördern. Neben der bereits existierenden Homeoffice-Pauschale sollten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden einen steuerfreien Zuschuss von 1.500 € pro Jahr für die erstmalige Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes gewähren können. Hinsichtlich grenzüberschreitender mobiler Arbeit muss die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht angepasst werden, um Rechtssicherheit etwa mit Blick auf die Anwendbarkeit von lokalen Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Nutzung der A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung zu entbürokratisieren.
Um unternehmensseitig große IT-Projekte umzusetzen, bedarf es vermehrt des Einsatzes externer IT-Spezialisten. Durch die agile Zusammenarbeit sind diese aber stets der Gefahr der Scheinselbstständigkeit bzw. der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung ausgesetzt. Die Bundesregierung muss in der neuen Legislaturperiode gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung die Einordnung von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit an neue Arbeitsmethoden anpassen. Es braucht konkrete Positivkriterien für die Bestimmung der Selbstständigkeit (bspw. Einführung von Verdienstgrenzen, Nachweis angemessener Altersvorsorge), eine Reformierung des Statusfeststellungsverfahrens sowie des Sanktionsrechts.
Durch die technologieoffene Gestaltung der Wahlordnung sollte das Bundesarbeitsministerium die Online-Betriebsratswahl in Unternehmen bereits bei der Wahl 2026 als zusätzliche Form der Fernwahl rechtssicher ermöglichen. Die Bundesregierung sollte eine Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes initiieren, in der Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten verankert werden. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sollte auf seinen eigentlichen Zweck reduziert und auf die tatsächliche Nutzung von Daten zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Arbeitnehmenden beschränkt werden.
Bei der nationalen Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie sollte der Gesetzgeber die Definition der „digitalen Arbeitsplattform“ präzisieren und klarstellen, dass Arbeitsplattformen zur Herstellung des Kontakts zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern dienen. Es sollte vermieden werden, dass auch Online-Anwendungen darunter fallen, die mit Plattformarbeit nichts zu tun haben, z. B. Ticketing-Systeme für IT-Support. Außerdem muss das Umsetzungsgesetz sicherstellen, dass echte Selbstständige auch weiterhin als solche arbeiten können. Für die Beschäftigungsvermutung sollten daher klare und präzise Kriterien festgelegt werden, die sich eindeutig auf potenzielle Scheinselbstständigkeit konzentrieren (vgl. die EuGH-Kriterien in der Rechtssache C-692/19 („Yodel“)).
Deutschland braucht einen Neustart. Wir müssen wieder ein Zukunftsland werden: mit einer klaren Vorstellung davon, wohin wir steuern; mit guten, innovativen Ideen; mit Lust aufs Neue. Damit das gelingt, müssen die Grundlagen stimmen: Wir brauchen Wachstum und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und wir müssen für Sicherheit und einen modernen Staat sorgen. Dort ist in den letzten Jahren zu viel liegengeblieben, es gibt also viel zu tun. Wir haben dafür konkrete Ideen: