In der aktuellen Corona-Krise und während der schrittweisen Schulöffnungen sind alle Schulen damit beschäftigt, ihren Unterricht in Teilen im virtuellen Klassenzimmer abzuhalten. Viele Lehrkräfte nutzen geeignete Plattformen und Tools oder produzieren eigene Lehrinhalte, die einen digitalen Fernunterricht ermöglichen. Für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schule ergeben sich dadurch auch neue datenschutzrechtliche Fragen. Die Verunsicherung hinsichtlich der geltenden Regelungen ist sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Schülern sowie deren Eltern groß.
Jedes Bundesland hat individuelle Vorgaben zu Datenschutzstandards für digitale Lernangebote. Diese Zusammenstellung bietet eine Übersicht über bereits bestehende Empfehlungen und Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Für genauere Informationen zu Datenschutzstandards des jeweiligen Bundeslandes bitten wir Sie, die Webseiten der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aufzusuchen und Vorgaben der Kultusministerien zu beachten.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg erkennt die Ausnahmesituation für Schulen in Zeiten der Corona-Krise an und will bei der Auswahl von Online-Diensten Unterstützung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen anbieten. Diese begrüßt ausdrücklich die Initiative des Kultusministeriums, allen Schulen des Landes über Belwue (das Hochschulnetz der Landesuniversitäten Baden-Württemberg) das auf Open-Source basierende Lernmanagementsystem Moodle kostenlos anzubieten. Dieses Lernmanagementsystem ist in der Konfiguration des Belwue datenschutzrechtlich geprüft und zulässig. Alle Informationen finden Sie HIER.
In Bayern hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter dem Projekt „Digitale
s Lernen Bayern“ das Dachportal „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ ins Leben gerufen. Speziell für einen digitalen Unterricht, der unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sicher ablaufen soll, wird von der Datenschutzaufsichtsbehörde in Bayern auf die Nutzung der mebis-Lernplattform verwiesen. Alle Informationen finden Sie HIER.
Die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde gibt Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz von digitalen Lernplattformen für Schulen während der Corona-Krise heraus. In einem Leitfaden werden Schulleitungen und Lehrkräften Kriterien an die Hand gegeben, anhand derer datenschutzkonforme Produkte für die Unterrichtsgestaltung bewertet werden können. Diese beziehen sich auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die technischen Mindestanforderungen, die beim praktischen Einsatz zu beachten sind. Alle Informationen finden Sie HIER.
In Hamburg wurde ein ausführlicher Leitfaden zum Datenschutz in Zeiten von Covid-19 herausgegeben. Darin werden Hilfestellungen und grundlegende Fragestellungen im Umgang mit datenschutzrechtlichen Aspekten beim Einsatz von Kommunikationstools behandelt. Speziell im schulischen Kontext wird zur datenschutzkonformen Kommunikation und Zusammenarbeit auf die landeseigene Lernplattform EduPort verwiesen. Alle Informationen finden Sie HIER.
In Zeiten von Corona und Schulschließungen sind Bildungseinrichtungen verstärkt auf die digitale Kommunikation über E-Mail-Systemen, Messenger-Diensten oder Videokonferenz-Applikationen sowie die Nutzung von digitalen Lernplattformen angewiesen. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit will deshalb eine zeitlich befristete Nutzung von Privatgeräten für das digitale Lernen unter gewissen Rahmenbedingungen ermöglichen. Zudem wurden Hinweise zur Nutzung von Videokonferenzsystemen in Schulen herausgegeben. Alle Informationen finden Sie HIER.
Für die Umsetzung des digitalen Fernunterrichts wird in Niedersachsen empfohlen, Aufgaben auf digitalen Lernplattformen einzustellen oder per E-Mail zu versenden. Damit der Kontakt zwischen Lehrer- und Schülerschaft aufrechterhalten werden kann, wird vorübergehend die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messengern und Cloud-Diensten wie WhatsApp oder Skype als Kommunikationsweg erlaubt. Alle Informationen finden Sie HIER.
Für die Einbindung und Nutzung von datenschutzkonformen Instrumenten im digitalen Fernunterricht verweist die Landesdatenschutzaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz auf Informationsangebote des Pädagogischen Landesinstituts sowie der kommunalen Medienzentren. Darüber hinaus hat diese auf einen Flyer zum schulischen Datenschutz erstellt und gibt Mustervorlagen für Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern sowie Datenverarbeitungsvorgänge für Eltern heraus. Zudem werden Empfehlungen zum Einsatz videogestützter Kommunikationstechnik zu Zwecken des Schulunterrichts ausgesprochen. Alle Informationen finden Sie HIER.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde in Thüringen empfiehlt die Nutzung der landeseigenen Schulplattform für die Umsetzung eines digitalen Fernunterrichts, um einen datenschutzkonformen Ablauf zu garantieren. Dabei verweist diese darauf, dass die Einwilligungserklärung der Eltern und Schüler auch online eingeholt werden kann. Alle Informationen finden Sie HIER.