Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erzeugte eine bewusstere Wahrnehmung des Themas Datenschutz, auch im Bereich der medizinischen Versorgung. Patientendaten sind besonders sensible Daten, daher wurde diesen schon immer ein hohes Schutzniveau zugeordnet. Die in der DS-GVO enthaltenen Regelungen waren daher nichts grundlegend Neues, dennoch enthält die DS-GVO viele Herausforderungen, denen sich Leistungserbringer in der Gesundheitsversorgung stellen mussten und müssen.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. hat den Arbeitskreis „Gesundheits- und Sozialwesen“ und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. den Arbeitskreis „Medizin“, in welchen sich Datenschützer aus den Versorgungseinrichtungen austauschen.
In der Arbeitsgruppe „Datenschutz & IT-Sicherheit“ des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V. treffen sich Vertreter der Hersteller von IT-Systemen im Gesundheitswesen, um sich über Datenschutzfragen auszutauschen.
Im Arbeitskreis „Datenschutz“ des Bitkom beraten Vertreter aus den verschiedenen Branchen, wie den Herausforderungen des Datenschutzes entsprochen werden kann.
Die Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) bespricht unter anderem aktuelle Fragen zu Datenschutzthemen in der Forschung.
Aber es fehlt ein Medium, in dem sich Patientenversorger, Hersteller, Forscher und Aufsichtsbehörden treffen und sich gemeinsam zu datenschutzrechtlichen Fragen in der Gesundheitsversorgung austauschen können. Diese Lücke schließt diese Konferenz.
Krankenhäuser im Spannungsfeld zwischen biologischen und technischen Viren | Dr. Christian Mayr, Robert Färberböck, Uwe Kauntz - Sana Management Service GmbH