Nach der Verabschiedung der novellierten eIDAS-Verordnung im Mai 2024 werden bis zum Sommer 2025 etwa 40 Durchführungsrechtsakte verabschiedet. Der Bitkom hat fünf wesentliche Punkte identifiziert, die in den Verhandlungen besonders berücksichtigt werden sollten, um eine einheitliche Umsetzung der Verordnung in Europa zu gewährleisten. Diese Rechtsakte sollten unter anderem ein europäisches Ökosystem für digitale Identitäten und Vertrauensdienste schaffen, frei von Interpretationsspielraum sein und bestehende nationale Regelungen harmonisieren.