Das BSI beabsichtigt, gemäß § 8a Abs. 5 BSIG ein Update der verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren in einer Version 2.1 festzulegen. Neu hinzugekommene und überarbeitete Anforderungen sollen ab dem 01. April 2025 wirksam werden. Der Bitkom begrüßt die geplante Aktualisierung der verbindlichen Anforderungen und unterstützt die Bestrebungen zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung. In der Stellungnahme werden allgemeine Anmerkungen zur Nachweiserbringung sowie konkrete Aspekte hervorgehoben, die aus Sicht der Mitgliedschaft weiter berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen unter anderem die strukturelle Integration der GAiN-Anforderungen, die Auswirkungen neuer Prüfvorgaben sowie Fragen zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der Prüfverfahren. Darüber hinaus wird explizit auf allgemeine Anforderungen an die Nachweisprüfung eingegangen.