Das BMJ hat im November 2024 einen Entwurf zur Modernisierung des Computerstrafrechts vorgelegt, der allerdings nicht mehr in den parlamentarischen Prozess eingebracht wurde. Damit bleibt die Rechtsunsicherheit für IT-Sicherheitsforschende bestehen. Der Bitkom setzt sich für eine klare gesetzliche Regelung ein, die rechtssichere Verfahren zum Identifizieren und Melden von Sicherheitslücken ermöglicht. Der vorgelegte Entwurf enthält jedoch weiterhin Unklarheiten bei Definitionen und der Informationsweitergabe an betroffene Akteure. Zudem fehlen präzise Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten in der Sicherheitsforschung. Die neue Bundesregierung sollte die Reform dringend wieder aufgreifen, um sowohl die IT-Sicherheitsforschung als auch die Cybersicherheit in Deutschland zu stärken.