„Es ist richtig, dass die Bundesnetzagentur auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster aus der vergangenen Woche reagiert und die Vorratsdatenspeicherung zunächst auf Eis legt. Die Hängepartie rund um die Vorratsdatenspeicherung geht aber bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung weiter.
Bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung oder neuen politischen Entscheidungen werden die Mitgliedsunternehmen des Bitkom keine Vorratsdatenspeicherung vornehmen. Ohne Rechtssicherheit kann ein so sensibler Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Kundinnen und Kunden nicht erfolgen.
Die Unternehmen haben bereits einen hohen Millionenbetrag investiert, die nötigen Organisationseinheiten aufgebaut und Personal abgestellt, um ursprünglich ab Samstag einer Verpflichtung nachzukommen, die nun laut Gericht gegen geltendes Recht verstößt. Dieser Zick-Zack-Kurs muss ein Ende haben. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, endlich Rechtssicherheit zu schaffen – gleichermaßen für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten wie für ihre Kunden.“