Berlin, 28. Juni 2019 - Der Bundestag hat heute Nacht das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen, wonach u.a. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern künftig nicht mehr verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müssen.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung für Sicherheit und Recht:
„Für kleine Unternehmen ist die angepasste Pflicht eines Datenschutzbeauftragten zunächst eine Erleichterung. Aber auch Kleinstbetriebe werden weiterhin mit den immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten der Datenschutz-Grundverordnung kämpfen müssen. Das grundsätzliche Problem bleibt: Auch ohne einen bestellten Datenschutzbeauftragten müssen doch alle Vorgaben bewältigt und eingehalten werden. In der anstehenden Evaluierung der DS-GVO muss die Politik deshalb nachbessern. Was wir brauchen, ist eine Abkehr vom One-Size-fits-All Ansatz der DS-GVO. Startups oder Vereine müssen anders reguliert werden als große Konzerne. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitungen sollten dabei dann ausschlaggebend sein.“