Berlin, 07. Dezember 2020 - Die Bundesregierung verhandelt derzeit den Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz, mit dem die jüngsten Urheberrechtsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Der jüngste Entwurf zum sogenannten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ist überkomplex und praxisfern, insbesondere was die Regelung von automatisierten Takedown-Verfahren angeht. Damit gibt der Entwurf genau das auf, worum die EU lange gerungen hat: einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Nutzern, Plattformen und Rechteinhabern.
Der aktuelle Entwurf würde Plattformen selbst dann pauschal zur Wiedergabe von Inhalten verpflichten, wenn das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eine Wiedergabe gegen den erklärten Willen der Rechteinhaber nicht rechtfertigt. Bestehende Kooperationen zwischen Plattformen und Rechteinhabern zur Lizenzierung wie auch zur spezifischen Blockierungen von Inhalten sollten beibehalten werden. Der aktuelle Entwurf gefährdet aber genau diese Kooperationen. Niemand gewinnt, wenn bewährte Regeln aufgegeben werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Urheberrechtsreform sollte die Bundesregierung mehrere Themen aus dem jüngsten Gesetzesentwurf ausklammern. Dazu zählen die gesetzliche Fiktion erlaubter Nutzungen, die Kennzeichnung von Inhalten durch den Nutzer sowie die gesetzliche Erlaubnis geringfügiger Nutzungen. Hierfür sollten Lösungen in einem gemeinsamen Dialog mit allen Betroffenen weiterentwickelt werden. Der jüngste Gesetzesentwurf hilft weder den Verbrauchern noch der Wirtschaft.“