Über den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG) ist bereits viel diskutiert worden. Bitkom hat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des NetzDG ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur, Hamburg, und Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Dortmund, liegt nun vor. Die Gutachter äußern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit. Der Regierungsentwurf des NetzDG erscheine aufgrund der schweren verfassungsrechtlichen Bedenken „insgesamt nicht haltbar“, so die Gutachter. Das Gutachten finden Sie hier zum Download. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens finden Sie unter "Weitere Downloads".