Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich einen zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage veröffentlicht.
Bitkom begrüßt, dass im neuen Entwurf Änderungen vorgenommen wurden, die bezüglich einiger Aspekte einen besseren Ausgleich der Interessenlage bewirken. Der vorgelegte Gesetzesentwurf stößt jedoch noch immer bezüglich einiger Regelungen auf Bedenken. Besonders die fehlende Bindungswirkung für den Verbraucher durch die noch immer bestehende Austrittmöglichkeit aus einem geschlossenen Vergleich, die ungeprüfte Eintragung von Ansprüchen und die fehlende Waffengleichheit zulasten der beklagten Unternehmen bei zugleich hohem Risiko einer negativen Berichterstattung bei Durchführung eines Musterfeststellungsverfahrens zeigen, dass der derzeitige Entwurf den notwendigen Interessenausgleich nicht in vollem Umfang erreicht. Zudem ermöglicht es der derzeitige Entwurf, parallel am Musterprozess teilzunehmen und ein Individualverfahren zu führen. Dies widerspricht unseren prozessualen Grundsätzen und muss angepasst werden. Der Gesetzesentwurf birgt außerdem erhebliche Missbrauchsrisiken, schafft Rechtsunsicherheit und belastet Unternehmen damit unverhältnismäßig.