Die Online-SatKab-Richtlinie der EU, in Kraft seit Juni 2019, hat zum Ziel, das Fernseh- und Hörfunkangebot auch in Bezug auf die urheberrechtliche Rechteklärung fit für die Zukunft zu machen. Bis Juni 2021 muss Deutschland die Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Nun liegt dem Bundestag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor.
Der Regierungsentwurf hält sich zur Umsetzung der Richtlinie zwar eng an deren Vorgaben und führt im Grundsatz eine technologieneutrale Rechteklärung für jegliche Art der Weitersendung von TV-Inhalten ein. Jedoch schafft der Entwurf zugleich Ausnahmen, die wiederum eine Differenzierung nach jeweils für die Weitersendung genutzter Technologie erfordern. Damit besteht die Gefahr, dass die richtige Grundsatzentscheidung in vielen Fällen in ihr Gegenteil verkehrt und damit das mit der Richtlinie verfolgte, wichtige Anliegen nicht erreicht wird. Das Ziel der Bitkom-Mitglieder ist eine unkomplizierte, durchgängig technologieneutrale und faire Rechteklärung, in der technische Innovation nicht als Bremsklotz angesehen wird, sondern ein wesentlicher Katalysator für ein modernes, zukunftsfestes TV-Angebot ist.
In der Bitkom-Mitgliedschaft sind Unternehmen vertreten, die unterschiedliche Formen der Weitersendung von (Radio- und) TV-Inhalten vornehmen. Unsere Position gibt daher einen wichtigen querschnittartigen Überblick über alle Weitersendedienste – klassisch über Kabelnetze bis zu sogenannten „OTT TV-Diensten“.
Die Bitkom-Stellungnahmen zu den sonstigen Regelungsvorschlägen in dem Entwurf (zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und zum Urhebervertragsrecht) finden Sie hier.