Am 14. September hat die Europäische Kommission ihr zweites Urheberrechtspaket veröffentlicht , mit dem Ziel das Urheberrecht an die Vorgaben des digitalen Binnenmarktes anzupassen. Es beinhaltet zwei Richtlinien- und zwei Verordnungsentwürfe. Leider geht die Europäische Kommission mit den Vorschlägen die eigentlichen Probleme des Urheberrechts in der digitalen Welt, wenn überhaupt, dann nicht ausreichend an.
Insbesondere der Richtlinienentwurf „über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ ist ersichtlich davon geprägt, im Vorfeld sehr vernehmlich artikulierte Partikularinteressen wie z.B. zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger umfassend zu berücksichtigen. Die Vorschläge der Kommission blockieren durch rückwärtsgewandte Regelungen innovative neue Dienste und schaden dem Informationsinteresse. Vor allem geht damit ein politisches Risiko für die gesamte Reforminitiative einher und wird verabsäumt, umfassend einen Ausgleich aller berechtigten Interessen herbeizuführen, der zur Nutzung der Chancen der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft ermutigt.
In einzelnen Bereichen werden erforderliche Regelungen nicht getroffen (so z.B. keine Reform des veralteten Pauschalabgabensystems), in anderen Bereichen Schrankenregelungen so eng konzipiert (etwa beim so genannten Text-and-Data-Mining), dass damit die Sorge vor erheblichen Folgeschäden gerade für die digitale Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbunden werden muss.
Die vorgeschlagene Verordnung zur Weiterübertragung von TV-/Rundfunk-Programmen ist materiell ein notwendiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, bedarf jedoch, wenn der digitale Binnenmarkt, die kulturelle Vielfalt in Europa und der grenzüberschreitende Zugang für Verbraucher nachhaltig fördern werden soll, deutlicher Überarbeitung. Auch ist naheliegender als Rechtsakt eine Richtlinie vorzusehen.
Hintergrund und Details zu der Bitkom-Position entnehmen Sie bitte der Stellungnahme.