Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte im Februar seinen (noch nicht ressortabgestimmten) Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG).
Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen der Verbändekonsultation Vorschläge und Änderungsbedarfe aufzuzeigen, um den Referentenentwurf praktikabler und ausgewogener zu gestalten.
Der Gesetzesentwurf wird Verbrauchern zukünftig eine weitere Kollektivklagemöglichkeit eröffnen. Wir begrüßen, dass auch der jetzige Entwurf bereits einige wichtige Aspekte für ein faires Verfahren auch im Interesse von Unternehmen berücksichtigt. Wir halten es angesichts der insgesamt innerhalb der EU bisher kaum erfolgten nationalstaatlichen Umsetzungen der Richtlinie im Interesse einer Harmonisierung für essenziell, dass keine richtlinienüberschießende Umsetzung erfolgt. Die deutsche Umsetzung sollte sich so eng wie möglich an die Richtlinienvorgaben halten und die Bundesregierung sollte auch auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass die Umsetzung in den weiteren EU-Mitgliedstaaten nicht richtlinienüberschießend erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass im europäischen Binnenmarkt gleiche Bedingungen gelten und sich schneller Rechtssicherheit durch einheitliche Rechtsanwendung einstellt. Auch praktische Erwägungen hinsichtlich zukünftiger Verfahren müssen aus unserer Sicht noch stärker berücksichtigt werden.
Unser Positionspapier steht hier zum Download bereit.