Die Monopolkommission erstellt gemäß § 121 Absatz 2 TKG alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage, ob nachhaltig wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, beurteilt, die Anwendung der Vorschriften des TKG über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht würdigt und zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Der Bitkom hat zu den Themen Breitbandausbau, Europäische Initiativen, Wettbewerbssituation im Mobilfunkmarkt, Entgeltregulierung sowie Projekt 2016 Stellung genommen. Aus Sicht des Bitkom wirken sich die auf europäischer Ebene angestrebten Absenkungen im Bereich der Roaming-Gebühren sowie der Terminierungsentgelte langfristig negativ auf den Wettbewerb aus, da sie für kleinere Netzbetreiber erheblich schwerer wiegen.